Corona-Schutzmaßnahmen
Informationen & Hinweise zu Ihrem Urlaub in Bischofsheim in der Rhön
Liebe Gäste,
seit dem 30. Mai 2020 ist Urlaub in Bischofsheim in der Rhön wieder möglich! Unter Auflagen und mit Hygienekonzept sind Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze für unsere Gäste wieder geöffnet. Auch Gaststätten, Restaurants, Cafés und Berghütten sowie zahlreiche Freizeiteinrichtungen in und rund um Bischofsheim in der Rhön sind unter Auflagen wieder geöffnet.
Wir freuen uns auf Sie in Bischofsheim in der Rhön!
Welche Auflagen bestehen für Urlauber in den Übernachtungsbetrieben?
- In den öffentlichen Bereichen der Übernachtungsbetriebe gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Dieser darf erst in der eigenen „Wohneinheit“ und zum Essen im Speisesaal/Frühstücksraum abgenommen werden.
- Eventuelle Wellnesseinrichtungen wie Sauna und Schwimmbad in den Übernachtungsbetrieben dürfen seit 22. Juni wieder öffnen
- Wir empfehlen, sich schon vor der Anreise direkt bei Ihrem Gastgeber über Hygienerichtlinien im Haus zu informieren, damit Sie bestmöglich vorbereitet sind.
Welche Auflagen bestehen in den Gastronomiebetrieben?
- In den Gastronomiebetrieben gilt Mundschuztpflicht. Auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette und auch beim Verlassen des Lokals muss eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Am Tisch selbst nicht.
- Für die Betriebe gilt eine Begrenzung der Gästezahlen (Reservierung empfohlen)
- Abstand ist sicherzustellen
- Persönlichen Daten werden erhoben, um eine eventuelle Infektionskette besser nachvollziehen zu können.
Mit wem darf ich reisen und unterwegs sein?
Darf ich aktuell auch mit Freunden und Bekannten oder nur mit der eigenen Familie nach Bischofsheim in den Urlaub?
- Die Kontaktbeschränkung für den öffentlichen und privaten Raum bestimmt jedes Bundesland individuell nach der aktuellen Corona Lage.
Die aktuellen Bestimmungen für Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerische Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ - Laut Absatz 3.2.1 des Hygienekonzept Beherbergung dürfen diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage (aktuell die Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 338 vom 16.06.2020) nicht gilt, gemeinsam eine Wohneinheit beziehen bzw. eine Parzelle auf einem Campingplatz gemeinsam anmieten. Somit dürfen derzeit maximal 10 Personen aus verschiedenen Haushalten eine Wohneinheit beziehen (Stand 15.07.2020).
Informationen zur aktuellen Covid-19 Situation in Bischofsheim und im Landkreis Rhön-Grabfeld
Alle aktuellen Zahlen zu Corona-Infektionen im für den Landkreis Rhön-Grabfeld finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard des Robert Koch Instituts.
Bitte beachten Sie: alle Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen erstellt worden. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der hier dargestellten Inhalte. Diese Seite wird von uns ständig aktualisiert, um Sie bestmöglich zu für Ihren Urlaub in der Rhön zu informieren.
Gleichzeitig bitten wir Sie, auch auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung unter FAQs – Häufige Fragen die aktuellsten Informationen zur Corona Situation und den Schutzmaßnahmen zu beachten.
Herzliche Grüße!
Ihr Team der Touristinfo Bischofsheim in der Rhön